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Lohnsteuer und Arbeitgeberpflichten in Georgien: 20% Einbehaltung

📅 10.03.2025 ⏱ 11 Min. Lesezeit 📁 Steuern

Das georgische Steuersystem gehört zu den transparentesten und unternehmerfreundlichsten der Welt. Mit dem sogenannten estnischen Modell der Gewinnbesteuerung, pauschalen Steuersätzen und zahlreichen Vergünstigungen für bestimmte Unternehmensformen bietet Georgien ein steuerliches Umfeld, das seinesgleichen sucht. Dieser Artikel beleuchtet ausführlich das Thema Lohnsteuer Arbeitgeber Georgien und gibt Ihnen als Steuerberater und Rechtsanwälte fundierte Einblicke.

Grundlagen: Lohnsteuer Arbeitgeber Georgien

Bei der steuerlichen Planung in Georgien ist die korrekte Bestimmung des Quelleneinkommens von entscheidender Bedeutung. Entgegen einem verbreiteten Mythos ist nicht jedes ausländische Einkommen automatisch steuerfrei. Einkünfte aus Arbeit oder Dienstleistungen, die physisch in Georgien erbracht werden, gelten als georgisches Quelleneinkommen – unabhängig davon, wo sich der Auftraggeber befindet oder auf welches Konto die Zahlung erfolgt. Dieser Grundsatz ist in Artikel 104 des georgischen Steuergesetzbuches verankert und wird von den Steuerbehörden konsequent durchgesetzt.

Steuerliche Rahmenbedingungen in Georgien

Das georgische Steuersystem basiert auf dem Prinzip der Territorialbesteuerung mit wichtigen Ausnahmen. Einkünfte aus georgischen Quellen unterliegen grundsätzlich der Besteuerung, wobei das estnische Modell der Gewinnbesteuerung eine Besonderheit darstellt: Unternehmensgewinne werden erst bei Ausschüttung an die Gesellschafter besteuert. Dies bedeutet, dass thesaurierte Gewinne – also Gewinne, die im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden – keiner Körperschaftssteuer unterliegen. Der reguläre Körperschaftssteuersatz beträgt 15% und fällt ausschließlich bei der Gewinnausschüttung an natürliche Personen oder ausländische juristische Personen an.

Unternehmensform Körperschaftssteuer Dividendensteuer MwSt Geeignet für
LLC (Standard)15% (bei Ausschüttung)5%18%Mittlere/große Unternehmen
Individual Entrepreneur (Small Business)1% auf UmsatzBefreit*Freelancer, Selbstständige
Micro Business0%BefreitUmsatz < 30.000 GEL
Virtual Zone (IT)0%5%0%IT-Unternehmen (Export)
International Company5%0%StandardIT/Maritime mit Substanz
Free Industrial Zone0%0%0%Produktion/Export

* Bei Umsatz unter 100.000 GEL p.a. Tabelle vereinfacht; Details im jeweiligen Fachartikel.

Praktische Anwendung und Fallbeispiele

Für Einzelunternehmer mit Small Business Status gilt ein besonders günstiger Steuersatz von nur 1% auf den Bruttoumsatz bis zu einem Schwellenwert von 500.000 GEL (ca. 165.000 EUR) pro Jahr. Wird dieser Betrag überschritten, erhöht sich der Steuersatz auf 3% für den Rest des Steuerjahres. Dieser Status ist besonders attraktiv für Freelancer, Softwareentwickler, Content Creator und andere Selbstständige, die ihre Dienstleistungen vorwiegend an ausländische Kunden erbringen. Zu beachten ist, dass bestimmte Berufsgruppen wie Berater, Ärzte und Anwälte vom Small Business Status ausgeschlossen sind.

💡 Praxistipp

Lassen Sie sich vor der Gründung stets von einem erfahrenen lokalen Steuerberater beraten. Die steuerlichen Rahmenbedingungen in Georgien sind zwar grundsätzlich vorteilhaft, aber die richtige Strukturierung ist entscheidend für die Maximierung der Steuervorteile.

Vergleich mit anderen Jurisdiktionen

Bei der steuerlichen Planung in Georgien ist die korrekte Bestimmung des Quelleneinkommens von entscheidender Bedeutung. Entgegen einem verbreiteten Mythos ist nicht jedes ausländische Einkommen automatisch steuerfrei. Einkünfte aus Arbeit oder Dienstleistungen, die physisch in Georgien erbracht werden, gelten als georgisches Quelleneinkommen – unabhängig davon, wo sich der Auftraggeber befindet oder auf welches Konto die Zahlung erfolgt. Dieser Grundsatz ist in Artikel 104 des georgischen Steuergesetzbuches verankert und wird von den Steuerbehörden konsequent durchgesetzt.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Beachten Sie, dass die steuerlichen Regelungen in Georgien regelmäßig aktualisiert werden. Die in diesem Artikel dargestellten Informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Für aktuelle Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.

Optimierungsmöglichkeiten

Für Einzelunternehmer mit Small Business Status gilt ein besonders günstiger Steuersatz von nur 1% auf den Bruttoumsatz bis zu einem Schwellenwert von 500.000 GEL (ca. 165.000 EUR) pro Jahr. Wird dieser Betrag überschritten, erhöht sich der Steuersatz auf 3% für den Rest des Steuerjahres. Dieser Status ist besonders attraktiv für Freelancer, Softwareentwickler, Content Creator und andere Selbstständige, die ihre Dienstleistungen vorwiegend an ausländische Kunden erbringen. Zu beachten ist, dass bestimmte Berufsgruppen wie Berater, Ärzte und Anwälte vom Small Business Status ausgeschlossen sind.

Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden

Bei der steuerlichen Planung in Georgien ist die korrekte Bestimmung des Quelleneinkommens von entscheidender Bedeutung. Entgegen einem verbreiteten Mythos ist nicht jedes ausländische Einkommen automatisch steuerfrei. Einkünfte aus Arbeit oder Dienstleistungen, die physisch in Georgien erbracht werden, gelten als georgisches Quelleneinkommen – unabhängig davon, wo sich der Auftraggeber befindet oder auf welches Konto die Zahlung erfolgt. Dieser Grundsatz ist in Artikel 104 des georgischen Steuergesetzbuches verankert und wird von den Steuerbehörden konsequent durchgesetzt.

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Das georgische Steuersystem basiert auf dem Prinzip der Territorialbesteuerung mit wichtigen Ausnahmen. Einkünfte aus georgischen Quellen unterliegen grundsätzlich der Besteuerung, wobei das estnische Modell der Gewinnbesteuerung eine Besonderheit darstellt: Unternehmensgewinne werden erst bei Ausschüttung an die Gesellschafter besteuert. Dies bedeutet, dass thesaurierte Gewinne – also Gewinne, die im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden – keiner Körperschaftssteuer unterliegen. Der reguläre Körperschaftssteuersatz beträgt 15% und fällt ausschließlich bei der Gewinnausschüttung an natürliche Personen oder ausländische juristische Personen an.

ℹ️ Gut zu wissen

Georgien unterhält Doppelbesteuerungsabkommen mit über 50 Ländern, darunter Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Spanien. Diese Abkommen können die steuerliche Belastung bei grenzüberschreitenden Geschäften erheblich reduzieren.

Fazit

Georgien bietet im Bereich Lohnsteuer Arbeitgeber Georgien hervorragende Rahmenbedingungen für internationale Unternehmer. Die Kombination aus niedrigen Steuern, einem transparenten Rechtssystem und einer schnellen Bürokratie macht das Land zu einem der attraktivsten Standorte weltweit. Bei Fragen zu Ihrer individuellen Situation stehen wir Ihnen gerne für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns: info@companyformationgeorgia.info | +995 595 50 52 29

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